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Pharma-Preise

20 Minuten (Schweiz), 28. Juni 2006

Viagra & Co.: Laut Weko viel zu teuer

Die Wettbewerbskommission (Weko) untersucht die Preisempfehlungen Potenzmittel. Sie vermutet Preisabsprachen zwischen den Herstellern.

Die drei Mittel der Pharmakonzerne Pfizer, Bayer und Eli Lilly gegen Erektionsstörungen sind nicht kassenpflichtig. Damit bestehen für sie keine gesetzlich festgeschriebenen Höchstpreise. Trotzdem geben ihre Hersteller Empfehlungen für die Publikumspreise ab.

Solche Preisempfehlungen gibt es für insgesamt etwa 4000 nicht kassenpflichtige Mittel. Die Herstellerfirmen publizieren die Preisempfehlungen auf ihren Webseiten direkt oder auf den Datenbanken der e-mediat AG. Die Mehrheit der Apotheken hält sich an diese Empfehlungen, die Publikumspreise sind fast überall gleich hoch.

Das könnte eine Wettbewerbsbeeinträchtigung oder -verhinderung sein, schreibt die Weko am Dienstag. Dieser Verdacht bestehe nicht nur bei den drei Potenzmitteln, sondern beispielsweise auch bei einigen gängigen Schmerz- und Grippemitteln, sagte Weko- Vizedirektor Olivier Schaller auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA.

Signalwirkung auf Hersteller und Handel
Da die Untersuchung von 4000 Mitteln die Möglichkeiten der Weko übersteigen würden, nehme die Kommission fürs erste die drei Mittel gegen die erektile Dysfunktion unter die Lupe.

Bestätige sich der Verdacht bei den drei Potenzmittel- Herstellern und bei den Verteilern, sei eine gewisse Signalwirkung auf die gesamte Branche zu erwarten, sagte Schaller.

Viagra, Levitra und Cialis seien gute Beispiele, fuhr er fort. Bei ihnen bestehe der Verdacht auf vertikale und horizontale Preisabsprachen. Zum einen sind gemäss Schaller die Preisempfehlungen der Hersteller für alle drei Mittel etwa gleich hoch: Verdacht auf horizontale Preisabsprache.

Sodann hielten sich die Apotheken, die Grossisten, selbstdispensierenden Ärzte und die Datenbank e-mediat AG an die Empfehlungen: Verdacht auf vertikale Absprache. Und eine grosse Mehrheit der Verteiler verlange die empfohlenen Preise, was wiederum den Verdacht auf eine horizontale Absprache aufkommen lasse. Quelle: SDA/ATS

t-online Wirtschaft, 28.6. 2006

Potenzpillen: Bayer-Konzern im Visier der Weko

Die Schweizer Wettbewerbskommission (Weko) hat eine Untersuchung gegen die drei Pharmariesen Bayer (ISIN: DE0005752000), Pfizer (ISIN: US7170811035) und Eli Lilly & Co (ISIN: US5324571083) eröffnet. Die Preisempfehlungen der drei Unternehmen für ihre Medikamente Viagra, Levitra und Cialis gegen die erektile Dysfunktion würden von den Apotheken nicht nur weitgehend übernommen, sondern seien auch sehr ähnlich, teilte die Weko mit.

Weko: bislang ein zahnloser Tiger
Sollten die Wettbewerbshüter der Weko den drei Unternehmen Preisabsprachen nachweisen können, drohen Strafen von maximal 10 Prozent des in den letzten drei Geschäftsjahren in der Schweiz erzielten Umsatzes. Allerdings mit Ausnahmen, denn die rote Karte für Missbrauch gibt es bei den Eidgenossen erst seit einer Gesetzesänderung vom ersten April dieses Jahres. Vorher konnten Sanktionen erst im Wiederholungsfall verhängt werden, was für Unternehmen einem Freifahrtschein gleich kam. Und weil die Regelung neu ist, gilt noch eine einjährige Übergangsfrist. Ob die Betroffenen also überhaupt zur Kasse gebeten werden, ist fraglich.

Sanktionen innerhalb der EU härter
Im Übrigen können sich die drei Konzerne glücklich schätzen, dass die Untersuchung durch die Weko und nicht durch EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erfolgt. Die hatte zuletzt die deutschen Energieversorger E.ON Ruhrgas AG (DE000761440) und RWE AG (DE0007037129) sowie europäische Konkurrenten wie Gaz de France wegen des Verdachts auf Missbrauch ihrer marktbeherrschenden Stellung im Visier. Auch hier drohen Strafen von bis zu zehn Prozent - allerdings vom Gesamtumsatz, was sich für die Konzerne hier schnell auf Milliardensummen belaufen könnte.

Schon einmal 60 Millionen Kartellstrafe für Bayer
Für den Bayer-Konzern, der sich bei der Übernahme von Schering (ISIN: DE0007172009) gerade erst eine Schlacht mit dem Darmstädter Pharma-Konzern Merck lieferte, würde eine Verurteilung bereits die zweite Strafe in einem kurzem Zeitraum bedeuten. Im vergangenen Jahr hatte die Europäische Kommission eine Kartellstrafe wegen Preisabsprachen bei Gummichemikalien verhängt. Diese Zusatzstoffe verbessern die Elastizität, Festigkeit und Haltbarkeit von synthetischem Gummi und werden für die Herstellung von Reifen, Schläuchen, Riemen und Schuhen gebraucht.

Preisempfehlungen auch für andere Medikamente
Die aktuell betroffenen Medikamente Viagra, Levitra und Cialis gehören zu den Hors-Liste-Medikamenten: Medikamente, die in der Grundversicherung nicht von den Krankenkassen rückvergütet werden. Hier bestünden zwar keine staatlich oder gesetzlich vorgegebenen Höchstpreise, trotzdem machten die Hersteller Empfehlungen für die Festlegung der Publikumspreise. Doch nicht nur für die drei genannten Medikamente sind die Preise für die Konsumenten fast überall gleich hoch. Die Vorabklärung des Sekretariats der Weko habe ergeben, dass eine große Mehrheit der Hersteller Preisempfehlungen für ihre rund 4000 nicht kassenpflichtigen Arzneimittel bekannt gibt.

Weitere Untersuchungen nicht ausgeschlossen
Die Preisempfehlungen würden zum Teil auf den Webseiten der Hersteller direkt oder auf Datenbanken der e-mediat AG publiziert. Dies könnte eine erhebliche Beeinträchtigung bzw. Beseitigung des wirksamen Wettbewerbs darstellen, so die Weko. Von der Untersuchung der Weko sind auch die Apotheker, die selbst dispensierenden Ärzte, die Grossisten und die e-mediat AG betroffen. Die Weko behält sich vor, weitere Untersuchungen beim Vorliegen solcher Preisempfehlungen aufzunehmen.

Wettbewerbskommission Schweiz
Medienmitteilung, 27. Juni 2006

Wettbewerbskommission untersucht Preisempfehlungen bei drei Hors-Liste-Medikamenten

Für Medikamente, die in der Grundversicherung nicht von den Krankenkassen rückvergütet werden, bestehen keine staatlich/gesetzlich vorgegebenen Höchstpreise. Trotzdem machen die Herstellerinnen solcher Medikamente Empfehlungen für die Festlegung der Publikumspreise. Die Wettbewerbskommission (Weko) hat daher am 26. Juni 2006 eine Untersuchung über die Preisbildung bei drei Hors-Liste-Medikamenten eröffnet.

Die Vorabklärung des Sekretariats der Weko hat ergeben, dass eine grosse Mehrheit der Herstellerinnen Preisempfehlungen für ihre nicht kassenpflichtigen Arzneimittel (ca. 4'000 sog. Hors-Liste-Medikamente) bekannt gibt. Die Preisempfehlungen werden zum Teil auf den Webseiten der Herstellerinnen direkt oder auf Datenbanken der e-mediat AG publiziert. Da eine grosse Mehrheit der Apotheker/innen diese Preisempfehlungen einhält, sind die Preise für die Konsumenten fast überall gleich hoch. Dies könnte eine erhebliche Beeinträchtigung bzw. Beseitigung des wirksamen Wettbewerbs darstellen.

Da die Preisempfehlungen für drei Medikamente gegen die erektile Dysfunktion (Viagra, Levitra, Cialis) nicht nur weitgehend übernommen werden, sondern auch sehr ähnlich sind, wird die Untersuchung gegen die Herstellerinnen Pfizer AG, Bayer AG und Eli Lilly SA eröffnet. Von der Untersuchung betroffen sind auch die Apotheker/innen, die selbstdispensierenden Ärzt/innen, die Grossistinnen und die e-mediat AG. Die Eröffnung von weiteren Untersuchungen beim Vorliegen solcher Preisempfehlungen bleibt vorbehalten.

27. Juni 2006, Neue Zürcher Zeitung Online

Pfizer, Bayer, Eli Lilly: Potenzmittel-Preise im Visier

Untersuchung gegen Hersteller, Apotheker und Ärzte

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat eine Untersuchung über die Preisbildung von drei Potenzmitteln eingeleitet, die in der Grundversicherung nicht von den Krankenkassen rückvergütet werden.

Die Untersuchung richtet sich gegen die Hersteller der drei Medikamente gegen erektile Dysfunktion Viagra, Levitra und Cialis. Dabei handelt es sich um die Pfizer AG, die Bayer AG und die Eli Lilly SA, wie die Weko am Dienstag in Bern mitteilte. Von der Untersuchung betroffen seien auch die Apotheker, die selbstdispensierenden Ärzte sowie die Grossisten und die E-mediat AG.

Für die sogenannten Hors-Liste-Medikamente bestünden zwar keine staatlich vorgegebenen Höchstpreise, schreibt die Weko. Trotzdem machten die Hersteller solcher Medikamente Empfehlungen für die Festlegung der Publikumspreise. Vorabklärungen des Weko-Sekretariats hätten ergeben, dass eine grosse Mehrheit der Hersteller Preisempfehlungen für ihre nicht kassenpflichtigen Arzneimittel bekannt gebe.

Die Preisempfehlungen würden zum Teil auf den Webseiten der Herstellerinnen direkt oder auf Datenbanken der E-mediat AG publiziert. Da eine grosse Mehrheit der Apotheken sich an diese Preisempfehlungen halte, seien die Preise für die Konsumenten fast überall gleich hoch. Dies könne eine erhebliche Beeinträchtigung beziehungsweise Beseitigung des wirksamen Wettbewerbs darstellen.