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Gegenanträge BAYER HV

14. März 2012

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat heute einen weiteren Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 27. April in Köln eingereicht. Die Gegenanträge werden auch auf der website des Konzerns veröffentlicht.

Hauptversammlung am 27. April 2012

Hiermit zeige ich an, dass ich zu Punkt 2 und 3 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widerspreche und die anderen Aktionäre veranlassen werde, für die folgenden Gegenanträge zu stimmen. Um Mitteilung der Gegenanträge sowie der Begründung darf ich gemäß §§ 125, 126 AktG bitten.

Gegenantrag zu TOP 2: Der Vorstand wird nicht entlastet

Begründung: Die Bedenken bezüglich der Sicherheit des Gerinnungshemmers Xarelto konnten bislang nicht ausgeräumt werden. Bei Studien mit dem Medikament ist es wiederholt zu Todesfällen gekommen. Xarelto wird zudem mit unlauteren Methoden vermarktet.

Die britische Behörde National Institute for Health and Clinical Excellence (NICE) lehnt den Einsatz von Xarelto im staatlichen Gesundheitssystem derzeit ab. Weder zur Schlaganfallprävention noch zur Behandlung von tiefen Venenthrombosen wird eine Verwendung empfohlen.
Auch Berater der amerikanischen Aufsichtsbehörde Food and Drug Administration (FDA) kamen im vergangenen September zu dem Ergebnis, dass Xarelto gegenüber dem seit langem verwendeten Gerinnungshemmer Warfarin (in Deutschland: Marcumar) keinen therapeutischen Zusatznutzen bietet. Schlaganfälle kann Xarelto nicht häufiger verhindern als die etablierten und kostengünstigen Mittel. Zudem liegen bislang keine Langzeit-Studien zu den Nebenwirkungen des Präparats vor. Nach Meinung der FDA-Experten werfen die von BAYER eingereichten Studien insbesondere Fragen zu Herzinfarkt- und Blutungsrisiken auf.
Nach Aussage der FDA-Experten zeigte die von BAYER eingereichte Studie (Rocket-AF) nur deshalb eine vergleichbare Wirksamkeit von Warfarin und Xarelto, da die mit Warfarin behandelten Patienten keine optimale Dosis erhalten hatten. Bei größeren orthopädischen Eingriffen hätten Patienten ein hohes Risiko für Thromboembolien. Zudem verursache Xarelto mehr Blutungen als ältere Präparate.
Auch als allgemeines Therapeutikum gegen Venen-Thrombosen möchte BAYER das Präparat einsetzen. Gegenüber bislang verwendeten Medikamenten konnte jedoch auch für diese Anwendung kein Vorteil gezeigt werden. Die sogenannte Magellan-Studie war laut BAYER lediglich darauf ausgelegt, bei mehr als 3.400 teilnehmenden Patienten nachzuweisen, dass Xarelto der Vergleichsmedikation „nicht unterlegen ist“. Selbst nach Aussage von BAYER wies das Präparat jedoch „kein konsistent positives Nutzen-Risiko-Profil“ auf.
Aktuell strebt BAYER zudem eine Zulassung zur Nachbehandlung des akuten Koronar-Syndroms (ACS) an. Das Präparat soll in Kombination mit einer anderen Therapie der nochmaligen Entstehung von Blutgerinnseln in den Herzkranz-Arterien vorbeugen. In den Tests zeigten sich allerdings auch deutlich die Risiken der Arznei: so erlitten Xarelto-Proband/innen häufiger schwere Blutungen als die Test-Personen, welche die bisherige Standard-Medikation erhielten.
Der Zulassungsprozess von Xarelto gestaltete sich wegen der vielen Nebenwirkungen und der ungeklärten Langzeitwirkung von Beginn an schwierig. In Indien waren mindestens vier Proband/innen bei Xarelto-Studien ums Leben gekommen. BAYER hat den Hinterbliebenen jeweils bloß 5.250 Dollar Entschädigung gezahlt. Xarelto wird daher in den USA mit einem Warnhinweis versehen, wonach Patienten das Medikament nicht ohne ärztliche Rücksprache absetzen sollten, da sonst das Risiko von Schlaganfällen steigt.
Deutliche Unterschiede zeigen sich im Preis: die bisherige Standard-Medikation Warfarin kostet in den USA 25 Cent pro Tablette, Xarelto hingegen soll sechs Dollar kosten.
Zu kritisieren ist auch das Marketing für Xarelto. BAYER versendet in großem Umfang unverlangte Muster an Allgemeinärzte – ein klarer Verstoß gegen das deutsche Arzneimittelgesetz. Das Gesetz verlangt, dass Muster nur auf schriftliche Anforderung verschickt werden dürfen. Die Regelung wird von BAYER umgangen, indem dem Muster ein angeblicher Quittungszettel beiliegt, der sich als Musteranforderung entpuppt.
Die zahlreichen Meldungen über Gefäß-Verschlüsse, Blutungen, Herz/Kreislaufstörungen und Leberschäden lassen eine breite Verwendung von Xarelto zur Schlaganfall-Prophylaxe nicht ratsam erscheinen. Präparate, die gegenüber älteren Mitteln keinen Vorteil bieten, sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.

Gegenantrag zu TOP 3: Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet

Begründung: Fast neun Milliarden Euro gab BAYER im vergangenen Geschäftsjahr für Werbung und Vertrieb aus. Unter diesen Posten fällt der gesamte Graubereich des Pharma-Marketings: Medikamentenproben, Ärzte-Fortbildungen, Pharmareferenten, etc. Für die Forschung wurde im selben Zeitraum nur 2,9 Mrd. Euro aufgewendet. Einmal mehr zeigt sich, dass die hohen Medikamentenpreisen nicht durch Entwicklungskosten, sondern durch das exorbitante Marketing verursacht werden. Der Vorstand trägt hierfür die Verantwortung.

Den Aktionären werden Informationen über die Vertriebs- und Marketing-Ausgaben vorenthalten. Obwohl diese mit 8,96 Milliarden Euro ein Viertel des Umsatzes von BAYER verschlingen, hüllt sich der Konzern über den Verbleib dieser Summe in Schweigen. Ganze acht Zeilen des 265-seitigen Geschäftsberichts widmen sich diesem Ausgabeposten, der immerhin der zweitgrößte nach den Arbeitskosten ist. Nirgendwo in den von BAYER vorgelegten Zahlen wird der Betrag weiter aufgeschlüsselt - riesige Summen lassen sich auf diese Weise bequem verstecken.
In dem Milliardenbetrag verbergen sich all die Aufwendungen, mit denen die Öffentlichkeit - Ärzte, Politiker, Fachgesellschaften, Aufsichtsbehörden, Medien - beeinflusst werden soll:

=> Werbung in Zeitungen und Zeitschriften, TV und elektronischen Medien;
=> Medikamentenproben für Ärzte und Krankenhäuser,
=> Ausgaben für Lobby-Verbände,
=> Kosten für Pharmareferenten (die Vertriebskosten, in denen die Ausgaben für Pharma-Drücker verbucht werden, machen allein über vier Milliarden Euro aus);
=> Anwendungs-Studien, deren Ergebnisse meist in der Schublade verschwinden;
=> Zuwendungen an medizinische Fachgesellschaften und Selbsthilfegruppen;
=> Finanzierung von Fortbildungen und Ärzte-Kongressen, etc.

Die Westdeutschen Zeitung kommentierte die erneut gestiegenen Werbeausgaben denn auch passend: „Das riecht nach Mauscheleien zwischen Pharma-Firmen, Ärzten und Apothekern“.
Gleichzeitig sind die Forschungs- und Entwicklungskosten im vergangenen Jahr auf 2,9 Mrd. Euro gesunken. Sogar eigene Entwicklungsabteilungen hat BAYER geschlossen. Dies widerspricht der Aussage zum Dienstantritt von Marijn Dekkers: „Meine größte Aufgabe sehe ich darin, die Innovationskraft zu stärken“ (FAZ vom 21. Januar 2011).
Als neuen Tummelplatz für Marketing-Aktivitäten hat BAYER insbesondere das Internet entdeckt. Immer mehr Geld fließt in diesen Bereich. Da Werbung für verschreibungspflichtige Arzneien verboten ist, werden die websites als „Informationsangebot“ getarnt. Seiten wie www.pille.com haben jedoch trotz aller Ratgeber-Anmutung nur den einen Zweck: den Absatz der Präparate aus dem Hause BAYER zu erhöhen.
Für die Potenz-Pille LEVITRA erfüllt diesen Zweck die schlüpfrige Seite LoveGent.de. Diese kommt als Männermagazin daher, bietet einschlägige Artikel zu den Themen „Die schnelle Nummer“, „Männerspielzeug“ oder „Prostitution“ nebst „Experten“-Rat von Dr. Frank Sommer. Häufig ist auf der Seite von Potenzmitteln die Rede, selbstverständlich unter Ausklammerung ihrer Nebenwirkungen wie Hör- und Sehschäden oder temporärem Gedächtnisverlust. Erst im Kleingedruckten findet sich ein Hinweis auf die BAYER-Tochter JENAPHARM als Urheberin der Seite.
Eine sich ähnlich tarnende Website von BAYER ist www.testosteron.de. Diese hat es sich zur Aufgabe gemacht, Testosteronmangel als angebliche Männer-Krankheit zu etablieren und die entsprechenden Pillen an den Mann zu bringen. Dabei ist weder belegt, ob Hormon-Gaben gegen Alters-Beschwerden helfen, noch sind die Langzeit-Risiken einer Testosteron-Behandlung geklärt.
Auch in der realen Welt operiert BAYER gerne in Graubereiche des Marketings. So engagiert BAYER Mediziner für sogenannte Beobachtungsstudien, etwa mit dem Multiple-Sklerose-Präparat BETAFERON. Die Ärzte entlocken ihren Patienten ein paar Angaben zur Verträglichkeit des Medikamentes und füllen einen kleinen Fragebogen aus. Einen wissenschaftlichen Wert hat das Ganze nicht. Die Angaben dienen nur dazu, Zuwendungen an Ärzte zu legitimieren und die Kranken auf die neue Arznei einzustellen.
Ebenso fragwürdig ist das Sponsoring von Selbsthilfegruppen. Zuwendungen erhalten hauptsächlich diejenigen, die der Konzern mit entsprechenden Medikamenten beglücken kann: Diabetes-, Krebs-, Bluter- und Multiple-Sklerose-Vereinigungen.
Zu kritisieren ist zudem der massive Lobby-Einsatz, mit dem BAYER das EU-weite Werbeverbot für verschreibungspflichtige Präparate kippen will. Die Folge wäre noch mehr Marketing unter dem Siegel der „Patienten-Information“.
Der Aufsichtsrat schreitet bei der Verschleierung der Marketing-Ausgaben nicht ein und duldet auch fragwürdige Werbe-Methoden. Daher ist ihm die Entlastung zu verweigern.