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Preisabsprachen

26.10.2001, 3sat online

Bayer weist Vorwurf illegaler Absprachen bei Ciprobay zurück

Die US-Kartellbehörde FTC nimmt Bayer und andere Arzneimittelhersteller wegen Absprachen mit Fabrikanten preisgünstiger Medikamentenkopien (Generika) unter die Lupe. Entsprechende Informationen der firmenkritischen "Coordination gegen Bayer-Gefahren" bestätigte Bayer-Sprecher Michael Diehl am Freitag in Leverkusen der Nachrichtenagentur AFP.

"Wir führen kooperative Gespräche mit der FTC", betonte Diehl. Das Unternehmen sei "der Auffassung, dass die Behörde keinen Grund zur Beanstandung hat".

Die Federal Trade Commission als US-Wettbewerbsaufsicht prüfe "seit kurzem" sämtliche Vergleiche zwischen Pharmafirmen und Generika-Herstellern, sagte Diehl weiter. Bayer war in die Schlagzeilen geraten, weil der Konzern das Monopol seines Milzbrand-Medikaments Ciprobay auf dem amerikanischen Markt ungeachtet der jüngsten Terroranschläge mit Anthrax aufrecht erhalten will. Nach tagelangem Streit einigte sich das Unternehmen mit der US-Regierung auf eine Belieferung zu deutlich niedrigeren Preisen als bisher.

Die "Coordination gegen Bayer-Gefahren" wirft Bayer vor, in den vergangenen Jahren unzulässigerweise mehr als 100 Millionen US-Dollar (knapp 220 Millionen DM/112 Millionen Euro) an Konkurrenzfirmen gezahlt zu haben, "um diese vom lukrativen Antibiotika-Markt fernzuhalten".

Am Donnerstag hatte die US-Verbraucherorganisation The Prescription Access Litigation verkündet, sich in der Patentstreitfrage einer Sammelklage gegen Bayer bei einem Bundesgericht in New York anzuschließen. Sie sprach sogar von 200 Millionen Dollar, die seit 1997 unzulässig an Barr sowie zwei andere US-Pharmaforschungsstätten gezahlt wurden, um das Monopol von Ciprobay zu erhalten.

Bayer habe bisher zum Patentschutz für Ciprobay "alle Verfahren gewonnen", sagte Diehl. Auch gegen künftige Prozesse werde sich Bayer "entschieden zur Wehr setzen". Das Unternehmen hatte nach eigenen Angaben 1997 in einem Patentverletzungsprozess einen Vergleich mit Barr geschlossen. Auch damals sei Bayer von der Gültigkeit seines Patentes überzeugt gewesen, habe aber wegen "Unwägbarkeiten eines derartigen Verfahrens" und zur Vermeidung von Kosten eine einvernehmliche Lösung bevorzugt.

Zu möglicherweise gezahlten Beträgen wollte sich der Konzern nicht äußern. Weitere Versuche, das Patent für Ciprobay anzugreifen, wurden laut Bayer unter anderem von einem Bundesgericht Anfang 2001 für unzulässig erklärt worden