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CO-Pipeline
Bernhard Wening

8. Januar 2014

CO-Leitung zwischen den BAYER-Werken Dormagen und Krefeld:

Interview mit Dipl. Ing. Bernhard Wening (Sachverständiger für Gasanlagen)

FRAGE: Sehr geehrter Herr Wening, noch immer ist das Genehmigungsverfahren für die CO-Pipeline zwischen den BAYER-Werken Dormagen und Krefeld nicht abgeschlossen. Was halten Sie prinzipiell von der Idee, Kohlenmonoxid per Rohrleitung zu transportieren?

ANTWORT: Prinzipiell stehe ich dieser Idee sehr kritisch gegenüber. Es ist technisch sicherlich möglich. Soll dies aber auf einem Sicherheitsniveau geschehen, welches den möglichen Risiken gerecht wird, wird der technische und administrative Aufwand sehr hoch werden. Maßgebliche Grundlage dieser Einschätzung sind die physikalischen und toxikologischen Eigenschaften von Kohlenmonoxid – im Unterschied zum Erdgastransport, wo wir seit vielen Jahrzehnten weltweite Erfahrungen haben, auch im Umgang und der Begegnung möglicher Risiken.

Wo sehen Sie die größten Gefahren?
Das primäre Risiko ist nun mal der unkontrollierte Gasaustritt. Dieser beruht bei Gasleitungen in der Regel auf Lecks aufgrund von Materialverhalten oder aufgrund äußerer Einwirkung - selten auch aufgrund menschlichen Fehlverhaltens. Dieses Risiko kann durch technische und organisatorische Maßnahmen zwar verringert, aber nie gänzlich eliminiert werden. Auf einer derart langen Trasse kann die hundertprozentige Integrität wohl angestrebt, aber nun mal nicht gewährleistet werden.
Beim Erdgas ist der größte risiko-mindernde Faktor die Ungiftigkeit und die wesentlich geringere Dichte. Beim Transport von CO erhöhen diese beiden Faktoren das Risiko beträchtlich. Es ist daher zwingend erforderlich, der geringen Wahrscheinlichkeit eines Gas-Austritts das hohe Maß möglicher Auswirkungen gegenüberzustellen. Zur Veranschaulichung: würde die gleiche Leitung nicht in einem dicht belebten Wohngebiet, sondern in einem unbewohnten Wüstengebiet verlegt, wäre die Risikoauswirkung anders zu beurteilen sein.

Werden die Gefahren nicht durch die TÜV-Gutachten zur Leckerkennung entkräftet?
In dem Gutachten zu den Leckerkennungssystemen wird nur die Funktionsweise der Technischen Anlage analysiert und bewertet, nicht aber die betriebliche Auswirkung eines Lecks – hier der Gasaustritt, insbesondere die Menge und die Zeitdauer in Abhängigkeit von der Größe des Lecks.
Was nützt es den direkten Anwohner der CO-Pipeline, wenn zwar die Leckentstehung zeitnah erkannt und vom System gemeldet wird, das Gas aber bis zum drucklosen Leerlaufen des Leitungsabschnittes in großen Mengen austritt. Bei 12 bar Überdruck könnten das bei zehn Kilometern Abstand zwischen den Absperreinrichtungen ca. 6000 m³ sein – und auch nur, wenn diese sehr schnell schließen.

Welche zusätzlichen Sicherheits-Maßnahmen für Pipelines gibt es, die von BAYER nicht eingesetzt werden?
Es gibt zum Beispiel Einzäunungen von Schutzstreifen von Erdgaspipelines. Näheres hierzu in Erfahrung zu bringen ist nicht aufwendig.

Warum hat die Firma BAYER diese Maßnahmen nicht ergriffen?
Das kann ich nicht sagen, möglich wären wirtschaftliche Gründe. Es kann aber auch sein, dass seitens BAYER die Unverletzbarkeit einer solchen Gasleitung überschätzt wird.

Teilen Sie den Standpunkt der Coordination gegen BAYER-Gefahren, dass Gefahrstoffe wie CO allenfalls im Labormaßstab transportiert und ansonsten am Ort ihres Verbrauchs produziert werden sollten?
Diesen Standpunkt der CBG teile ich, solange nicht nachhaltig erwiesen ist, dass eine hinreichende Sicherheit gegen ALLE denkbaren Gefahren gewährleistet wird.

Zwischen Leverkusen und Dormagen betreibt BAYER bereits seit 2002 eine CO-Leitung. Diese hatte 1967 eine Zulassung für den Transport von CO2 erhalten. Im Jahr 2001 erteilte die Bezirksregierung die Genehmigung für den Einsatz von Kohlenmonoxid. Ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung wurde nicht durchlaufen. Wie bewerten Sie diesen Vorgang?
Sollte tatsächlich eine Kohlendioxid-Leitung ohne weitere umfangreichste Analysen und Änderungsvorschläge für technische Ausrichtung und betriebliche Verfahren für Kohlenmonoxid zugelassen worden sein, hielte ich das für einen äußerst unsachgemäßen Vorgang. Mir ist auch kein weiterer Fall einer solchen Umwidmung bekannt.
Auch wenn der Vorgang formal rechtmäßig ablief, so ist damit nicht sichergestellt, dass eine hinreichende Sicherheit für den Betrieb der Leitung gewährleistet ist. Es ist zu vermuten, dass es für CO keine detaillierten technischen Regeln, die den Stand der Technik für den Transport außerhalb geschlossener Betriebe beschreiben, vorgelegen haben. Die damals gültige Gashochdruckleitungs-Verordnung befasst sich im Wesentlichen mit der technischen Sicherheit der Pipeline – nicht aber detailliert mit der Gefahrenabwehr und den Folgen eines möglichen Gasaustritts. Dies müsste m. E. sorgfältig geprüft – und bei der Genehmigungsbehörde detailliert nachgefragt - werden.

Unseres Wissens existierte in Deutschland zuvor nur eine CO-Leitung (im Bayrischen Chemiedreieck zwischen Trostberg und Hart). Diese wurde ab 1956 betrieben. Im Jahr 2002 trat dort Kohlenmonoxid aus, woraufhin die Leitung außer Betrieb genommen wurde. Sind Ihnen in Deutschland weitere CO-Pipelines bekannt?
Nein, mir sind keine weiteren CO-Pipelines bekannt. Ich bitte jedoch zu beachten, dass ich seit mehr als 30 Jahren in der Erdgasbranche tätig bin, mich aber im Industriebereich nicht auskenne.

Gibt es Bestrebungen in Deutschland, weitere Gefahrstoffe per Pipeline zu transportieren?
Das ist mir nicht bekannt.

Der von BAYER ursprünglich behauptete CO-Überschuss in Dormagen existiert schon lange nicht mehr. Wegen des Baus der TDI-Anlage ist gegenwärtig in Dormagen ein weiterer steam-reformer zur Erzeugung von Kohlenmonoxid in Planung. Wie bewerten Sie vor diesem Hintergrund die Fortsetzung des Pipeline-Projekts?
Ich versuche bewusst, dieses CO-Pipelineprojekt NICHT vor dem Hintergrund wirtschaftlicher oder prozessorientierter Argumente zu bewerten. Eine solche Abwägung würde möglicherweise zu Abstrichen an der Sicherheitsphilosophie für ein derartig sensibles Projekt bedeuten. Dies war und ist immer eine Grundregel für meine langjährige Tätigkeit als öffentlich anerkannter Sachverständiger im Bereich der Gashochdruckleitungsverordnung.

Im laufenden Genehmigungsverfahren hat die Bezirksregierung einen Sachverständigen beauftragt, der zuvor drei Gutachten für BAYER erstellt hatte und der in Pressemitteilungen des Konzerns die angebliche Sicherheit der CO-Leitung bestätigte. Wie bewerten Sie die Wahl des Gutachters?
Ich kann die Wahl des Gutachters ohne genaue Kenntnisse des gesamten Vorganges nicht seriös bewerten. Einem intensiven Austausch sowohl mit dem Gutachter als auch mit den verantwortlichen Vertretern der Bezirksregierung stelle ich mich mit Interesse zur Verfügung.

Am 25. September kam es im Brunsbütteler BAYER-Werk zu einer Freisetzung von Kohlenmonoxid. Nach Angaben der Polizei schwebten zwei Mitarbeiter in Lebensgefahr, ein Arbeiter musste reanimiert werden. Zu den Ursachen des Unfalls macht die Firma bislang keine Angaben. Ist der Vorfall auch für die Genehmigung der Pipeline von Interesse?
Ich bin kein ausgewiesener Fachmann im Umgang mit CO. Beschränken wir uns also darauf, was wir wissen: Dauerhaft 100%-dichte Gasleitungssysteme sind in der Praxis nicht bekannt. Gasaustritte sind selbstverständlich nach allen Regel der Technik zu vermindern, aber sie können eben nie ganz ausgeschlossen werden. Aus diesem Grunde existieren seit vielen Jahrzehnten in allen Branchen stoffabhängige Regeln für den Umgang mit Gasaustritten insbesondere zur Vermeidung oder zur Verminderung von Gefahren für Mensch und Umwelt. Auch Unglücke wie dieses oben beschriebene kommen immer wieder vor - in unseren von Arbeitssicherheitsregeln gut begleiteten Arbeitsprozessen sind sie gottseidank selten und eher mit menschlichem Versagen einhergehend.
Es sollte in jedem Falle untersucht werden, welche der Gefährdungen für die Mitarbeiter auf dem Betriebsgelände in gleicher Weise zu Gefährdung für die Bevölkerung führen könnte. Die Gefahr von Kohlenmonoxid wird m. E. unterschätzt.

Dipl.-Ing. Bernhard Wening, seit 1979 in der Erdgasversorgung tätig. Sachverständiger seit 1991 für Gasanlagen (Transport/ Verteilung). Bis Dez. 2012 Leiter Qualität und Regelsetzung in der RWE Deutschland AG, Essen

Die Fragen stellte Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren. Hier finden Sie weitere Informationen zur Kampagne der CBG.