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Pestizide
Pestizideinsatz in Indien (C) ECCHR

PRESSEMITTEILUNG

ECCHR fordert: Keine Entlastung von Bayer-Vorstand und -Aufsichtsrat!

Welternährungsorganisation prüft, ob Bayers Pestizid-Vertrieb in Indien gegen internationales Recht verstößt

Köln/Berlin, 28. April 2016 – Die Bayer AG vermarktet über Tochterunternehmen wie die BayerCropScience AG hochgefährliche Pflanzenschutzmittel in Indien. Doch die Unternehmen tragen nicht genügend Sorge dafür, dass die Menschen über die Gefahren der Pestizide und die nötigen Schutzmaßnahmen informiert werden. Damit gefährdet die Bayer AG die Gesundheit und das Leben von Zehntausenden in Indien. Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und die Coordination gegen Bayer-Gefahren e.V. fordern daher bei der Hauptversammlung am 29. April 2016 die Aktionäre der Bayer AG auf, Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu entlasten. Das ECCHR setzt sich dafür ein, dass Bayer den Vertrieb von Pestiziden wie Larvin (dessen Wirkstoff Thiodicarb in der EU verboten ist) und Nativo in Indien einstellt.

Das ECCHR begründet seine Forderungen mit einem Beschwerde-Bericht, den es im Oktober 2015 gemeinsam mit Organisationen aus Deutschland, der Schweiz und Indien beim Expertengremium der Welternährungsorganisation FAO eingereicht hat. Die Studie enthält u.a. Hinweise darauf, dass beim Vertrieb in Punjab (Indien) die Bayer-Pestizide nicht ausreichend etikettiert sind. Zahlreiche Aussagen von Bauern sowie ein Video deuten darauf hin, dass die Geschäftspraktiken von Bayer in Indien gegen nationales und internationales Recht verstoßen. „Unterschiedliche Warnungen in Europa und Indien sind ein klarer Fall von Doppelstandards“, so Christian Schliemann aus dem Programm „Wirtschaft und Menschenrechte“ des ECCHR.

Zum anderen unterstützt das ECCHR eine Petition der indischen Bürgerbewegung Swadeshi Andolan beim indischen Landwirtschaftsministerium. Die Aktivisten fordern strafrechtliche Ermittlungen gegen Bayer wegen Falschetikettierung des Pestizids Nativo. Denn: In Europa verkauft der Konzern das Pflanzenschutzmittel mit der obligatorischen Warnung „kann möglicherweise das Kind im Mutterleib schädigen“. Auf den Produkten für den indischen Markt fehlt diese Warnung.

ECCHR-Mitarbeiter und Menschenrechtsaktivisten aus Indien stehen vor Ort für Interviews zur Verfügung: 29. April 2016 von 08:30-10:00 Uhr am Eingang zur Bayer-Hauptversammlung (Messe-Hallen Köln, Eingang Nord, Halle 9, Deutz-Mülheimer-Straße 111)

Weitere Informationen: http:www.ecchr.eu/de/unsere-themen/wirtschaft-und-menschenrechte/pestizide.html

European Center for Constitutional and Human Rights e.V. (ECCHR)
Zossener Str. 55-58, Aufgang D
D-10961 BERLIN

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